Der Bezirkstag von Mittelfranken möge die Voraussetzungen zur Fraktionsgründung ändern:

§ 5 der Geschäftsordnung für den Bezirkstag Mittelfranken wird wie folgt neu gefasst:
„Zu einer Fraktion können sich zwei oder mehrere Mitglieder des Bezirkstags zusammenschließen.“
§ 6 Nr.1 Satz 2 der Entschädigungssatzung für den Bezirkstag von Mittelfranken wird gestrichen.

Begründung

Die aktuelle Regelung wird der Zusammenstellung des Bezirkstags nicht gerecht. Wie in der konstituierenden Sitzung ersichtlich wurde, kann sich der Anspruch auf Sitze im Bezirksausschuss durch das Bilden von Ausschussgemeinschaften stets ändern. Im Moment bilden die Freien Wähler zu zweit eine Fraktion, während zugleich der Zusammenschluss von der Linken und Piraten durch die neue Ausschussgemeinschaft nicht mehr als Fraktion gilt obwohl sie die gleiche Anzahl an Mitgliedern aufweist.
Die Bildung einer Fraktion setzt den Willen einer gemeinsamen Politik voraus und sollte nicht von Ausschusssitzen abhängig gemacht werden. Vielmehr sollte klar geregelt werden, dass eine Fraktion durch mindestens 2 Bezirksräte gegründet werden kann. Die aktuelle Regelung erlaubt außerdem den Interpretationsspielraum, eine Person könne eine Fraktion bilden.

Ergebnis

Der Antrag wurde am 24.10.2013 im Bezirkstag behandelt. Der Antrag wurde mit 16 zu 13 Stimmen abgelehnt. Stattdessen wurde die Entschädigungssatzung so geändert, dass die Fraktionsgemeinschaft um FDP, ÖDP und Frau Knorr Fraktionsgelder erhält, auch ohne ein Fraktion im Sinne der Geschäftsordnung zu sein.

Siehe hierzu auch:

Kategorien: Anträge

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