BMJ ENTSCHÄRFT ENTWURF FÜR PRESSE-LEISTUNGSSCHUTZRECHT
Das Justizressort macht einen zweiten Anlauf für ein Gesetz zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet. Im neuen Entwurf liegt der Fokus auf den Suchmaschinen.
In dem neuen Entwurf sollen Blogger nun nicht mehr betroffen sein und das Schutzrecht so nur noch für Suchmaschinenbetreiber gelten. Deren Geschäftsmodell basiert darauf, kurze Vorschau-Texte, wie ich es auch hier in diesem Artikel tue, anzubieten.
Die neue Version ist natürlich wesentlich besser, da das Zitatrecht nicht eingeschränkt werden soll und private Nutzung nun komplett rausfällt. Dennoch finde ich die Idee des Leistungsschutzrechts auch in dieser Form einfach nur falsch. Fakt ist nunmal, dass Suchmaschinen für die Vorschautexte auf Meta-Tags der Webseiten zurückgreifen. Und eben diese Meta-Tags kann jeder für seine Seite selbst bestimmen. Es ist also so, dass jeder Verlag – auch jetzt schon – selbst in der Hand hat, ob überhaupt und in welchem Umfang Google & Co Ihre Artikel auflisten können.
Ganz abgesehen davon sehe ich es eher so, dass Content-Anbieter mehr von Suchmaschinen profitieren als andersherum.
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