In der nichtöffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses am 20.05.2014 habe ich mündlich beantragt:

In der kommenden Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 01.07.2014 soll in einem Tagesordnungspunk über die aktuelle Praxis der Vergabe von Leistungen diskutiert und das zukünftige Vorgehen beschlossen werden.

Begründung

Paragraph 14 der Geschäftsordnung des Bezirks Mittelfranken regelt die Zuständigkeit des Liegenschaftsausschusses bei der Vergabe von Leistungen. Diese Vergaben werden derzeit in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Selbst Bezirksräte erhalten keine Unterlagen zur Vorbereitung. Der sehr knappe Beschlussvorschlag wird erst unmittelbar vor Beschlussfassung ausgehändigt.

Status

Der TOP (Tagesordnungspunkt) kam wie beantragt in der Sitzung am 01.07.2014 auf die Tagesordnung. Auf Antrag wurde der TOP vom nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben so, dass ich jetzt auch darüber berichten darf.

Mit meinem Antrag wollte ich eine ausreichende und rechtzeitige Information der Bezirksräte erreichen um guten Gewissens eine Entscheidung treffen zu können. Die Verwaltung hat in der Stellungnahme zu diesem Tagesordnungspunkt zusätzlich die öffentliche Behandlung dieser Anträge einbegriffen.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Einschätzungen der Verwaltung nicht teile. So heißt es z.B. in einem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren von 1991:

Der […] Grundsatz der Öffentlichkeit […] gilt daher auch für die Beratung und Beschlussfassung über Vergaben nach der VOL und nach der VOB.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt im Allgemeinen nur in Beracht, wenn im Einzelfall auch Fragen der persönlichen Verhältnisse eines Bieters, etwa seine Bonität etc., erörtert werden.

Diese Einschätzung wird auch im Handkommentar zur VOB des Vieweg+Teubner Verlag von 2008 geteilt:

Auch nach Auffassung des VÜA Bayern bedeutet es keinen Verstoß gegen Vergabevorschriften, wenn Vergabeentscheidungen vom zuständigen kommunalen Gremium grundsätzlich in öffentlicher Sitzung gefasst werden.

Die Verwaltung zeigte sich wenig einsichtig und beharrte auf dem Standpunkt alles so zu belassen wie bisher. Nach längerer Diskussion hat der Ausschussvorsitzende Armin Kroder folgenden Kompromiss ins Spiel gebracht:

Den Bezirksräten werden einen Tag vor der Sitzung die Liste der Bieter inklusive Beschlussvorschlag zur Verfügung gestellt. (genauer Wortlaut kann abweichen, Protokoll ist noch nicht einsehbar)

Dies soll über das Ratsinformationssystem geschehen. Diese Dokumente sollen durch ein digitales Wasserzeichen vor unbefugter Weitergabe geschützt werden. Meiner Intervention, eine solche Maßnahme sei leicht zu umgehen und daher sinnlos, wurde wenig Beachtung geschenkt.

Der Beschlussvorschlag wurde mit 2 Gegenstimmen (Alexander Küßwetter (CSU), Karin Knorr) angenommen.

Die weitergehenden Anträge

Die Vergaben von Leistungen sollen zukünftig im öffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses behandelt werden.

und

Den Bezirksräten werden zusammen mit den anderen Sitzungsunterlagen (eine Woche vor dem Sitzungstermin) ausführliche Informationen zur Vergabe von Leistungen bereitgestellt. Diese sollen den Ausschreibungstext, die Liste und Angebote der Bieter sowie eine nachvollziehbare  Bewertung seitens der Verwaltung beinhalten.

wurden abgelehnt. Dafür gestimmt hat neben mir nur Wolfgang Beigel (SPD).


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