Das Leistungsschutzrecht erklärt in 2 Minuten



Das Bundeskabinett hat auf Druck der Verleger-Lobby das Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet, für das es weder eine wirtschaftliche, noch eine rechtliche oder technische Notwendigkeit gibt. Wie absurd Ich den Grundgedanken des Leistungsschutzrechts, besonders im Hinblick auf die aktuelle Situation, finde habe ich bereits erklärt . Es schafft zusätzliche Rechtsunsicherheit beim Nutzer und behindert durch die Monetarisierung von Information, Wissen und Bildung die freie Infrastruktur des Internets und die Meinungsvielfalt. Bruno Kramm (Beauftragter für das Urheberrecht) hat daher für die Piratenpartei eine ePetition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlegerbeim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition im Wortlaut:

Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die Paragraphen §87e, §87f, §87g und §87h gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen.

Die Ausführliche Begründung findet Ihr auf der Petitionsseite, dort kann man auch mitzeichnen. Damit die Petition behandelt wird brauchen wir insgesamt 50.000 Unterstützer bis zum 10.10.2012, daher bitte ich jeden von euch die Petition zu unterzeichnen und zu verbreiten.

Jeder kann  diese ePetition mitzeichnen: Auch Menschen unter 18 und ausländischer Staatsbürgerschaft. Die Zeichnung kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Weitere Informationen findet du auf der Homepage des Landesverbandes und auf Leistungsschutzrecht.info

Das LSR ist ein erster Schritt zu einem eingezäunten Internet mit digitalen Mautstationen und Symbol eines Machtkampfes zwischen Verlagen und Netzpolitik – lassen wir die Verlage nicht gewinnen!

Danke für Deine Unterstützung


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