Anfang der Woche hat Google – nun endlich – Stellung zum Leistungssschutzrechts für Presseverleger durch die Kampagnenseite „Verteidige Dein Netz“ genommen. Die Seite ist auf der Google-Startseite verlinkt und beinhaltet ein kurzes Video, das mit emotionalen Ereignissen versucht eine breite Masse anzusprechen und auf das Thema aufmerksam zu machen.

Ich finde es sehr schade, dass keine Informationstiefe vorhanden ist und kaum Hintergünde zur Gesetzesinitiative beleuchtet werden. Auch das Zitat

Der Bundestag berät demnächst über ein Leistungsschutzrecht. Dieses soll Verlagen gegenüber Suchmaschinen und anderen Diensten das Recht geben, Suchergebnisse für Presseartikel zu verbieten oder von einer Zahlung abhängig zu machen.

verkennt die tatsächliche Situation und arbeitet mit dem sehr oberflächlichen „jemand will uns das Internet in der heutigen Form wegnehmen“. Zwar ist das im Kern schon richtig, jedoch nicht weil Verlage ihre Inhalte von Suchmaschinen und News-Aggregatoren ausschließen können, sondern weil es den Verlagen ein Verbotsrecht einräumt und somit ein Lizenzmodell erzwungen werden soll. Dass dies wiederum eher dazu führen würde, dass Snippets von Presseerzeugnissen gar nicht mehr verlinkt werden und dies dann weder im Sinne der Verleger, Suchmaschinenbetreiber oder Nutzer sein kann, führt auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht, zusammen mit bekannten Rechtswissenschaftlern in einer Stellungsnahme aus:

[…]Dabei ist allerdings nicht anzunehmen, dass die Presseverleger dieses Verbotsrecht tatsächlich durchsetzen werden. Sie sind ganz im Gegenteil auf die Linksetzungen der Suchmaschinenbetreiber angewiesen, um die Leserschaft auf ihre Inhalte zu lenken. Dieses Interesse, von Suchmaschinen berücksichtigt zu werden, zeigt sich darin, dass es mit einfachen technischen Mitteln ohne weiteres möglich wäre, die heute üblichen Linksetzungen zu unterbinden. Presseverlage machen hiervon aber ersichtlich keinen Gebrauch.

In Wahrheit geht es also darum, dass Presseverleger gestützt auf das Verbotsrecht Nutzungserlaubnisse erteilen wollen – oder genauer: um die Möglichkeit, Lizenzeinnahmen zu erzielen. Verkannt wird dabei freilich, dass von einer gesetzlichen Regelung nicht nur große Akteure betroffen wären. Im Internet finden sich unzählige kleine Anwendungen, deren Betreiber finanziell weder in der Lage noch willens wären, Lizenzgebühren zu bezahlen.

Stattdessen würde auf deutsche Presseprodukte gar nicht mehr verlinkt, jedenfalls nicht unter Verwendung von Snippets, die für effiziente Internetrecherchen jedoch elementar sind. Daran kann aber keine der beteiligten Parteien ein Interesse haben. Die Verleger selbst würden sich ebenso schaden wie den Autoren der Beiträge, die damit über das Internet nur noch sehr schwierig gefunden werden könnten. Vor allem aber wären die deutsche Wirtschaft und die Allgemeinheit die Leidtragenden. Die Kommunikationsfreiheit ist denn auch mit guten Gründen durch Art. 5 GG geschützt.[…]

Den Ansatz, dass Presseverleger auch jetzt schon die Möglichkeit haben zu steuern, was Suchmaschinen finden können, verfolgt nun auch Jimmy Schulz (FDP), indem er die technischen Möglichkeiten (an die sich ohnehin jeder hält), verpflichtend machen will.

Seiner Meinung nach wird den Verlagen auch so eine Kontrolle der eigenen Inhalte zugesprochen. Ich sehe hierfür jedoch wenig Erfolgschancen, da es schon längst nicht mehr um konstruktive Lösungen geht, sondern nur noch um „die Presseverleger gegen das böse Google“.

Schwung in das ganze Thema kommt nun auch, da die Gesetzesinitiative Donnerstag Nacht(!), in die 1. Lesung geht.

Man stellt sich schon die Frage, ob hier versucht wird die Grenze auszuloten. Wie weit man also gehen kann, bis ein Thema, das in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist, hochkocht. Aber nein… die Medien selbst haben ja gar kein Interesse diesen unsinnigen Gesetzesentwurf in die öffentliche Diskussion zu rücken…

PS: Leider ist es uns nicht gelungen, die erforderliche Anzahl an Unterschriften für die Petition gegen das Leistungssschutzrecht zu sammeln.


0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert