Folgend meine Antworten zu den Wahlprüfsteinen (Was ist das?) des Bundes für Geistesfreiheit und der Giordano-Bruno-Stiftung.

Der Bund für Geistesfreiheit Erlangen, korporatives Mitglied des Bundes für Geistesfreiheit Bayern K.d.ö.R., sowie die Regionalgruppe Mittelfranken der Giordano-Bruno-Stiftung, eine humanistisch-säkulare Stiftung, bitten Sie als Kandidaten für die bevorstehende Bundestagwahl um eine Antwort zu den nachstehend aufgeführten Fragen.
Unsere beiden Organisationen setzen sich für einen modernen Humanismus, für eine Trennung von Kirche und Staat und gegen die Privilegierung von
Religionsgesellschaften wie der beiden Großkirchen in Deutschland ein. Wir verstehen uns auch als Anwalt der Interessen jener Personen, die keiner Religion angehören.
Das sind im Bundesland Bayern etwa 25 Prozent der Bevölkerung, wobei diese Zahl ständig zunimmt. Wir haben die Absicht, aufgrund der eingegangenen Antworten auf unsere Fragen eine Wahlempfehlung abzugeben.

Näheres zu unseren beiden Organisationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
www.bfg-erlangen.de
www. gbs-mittelfranken.de

1. Betriebsräte in kirchlichen Einrichtungen

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten im übrigen weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den dort Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in nicht kirchlichen Einrichtungen haben. Sie können dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Halten Sie dies für gerechtfertigt?
Nein

Was werden Sie ggfs. unternehmen, um hier eine Änderung zu erreichen?
Ich setze mich für eine Streichung des § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) ein, der dies überhaupt erst ermöglicht.

2. kirchlicher Eingriff in die Privatsphäre

Die Kosten kirchlicher Einrichtungen (wie in Frage 1) werden stets zu einem überwiegenden Teil (80 bis 95 %), häufig auch zu 100 % aus den Sozialkassen oder aus der allgemeinen Steuer finanziert. Dennoch können die Träger dieser Einrichtungen die dort Beschäftigten bei einem Verstoß gegen kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung, Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner) fristlos kündigen.

Halten Sie dies für gerechtfertigt?
Nein

Ihre Anmerkungen:
Einrichtungen die überwiegend aus öffentlicher Hand finanziert werden, müssen sich meiner Meinung nach an das allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) halten. Sonderregelungen wie in §9 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung) sind zu streichen.

3. Ablösung der Staatsleistungen

Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund (Weimarer Verfassung: das Reich) aufzustellen. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrages ist bisher vom Bundestag nicht in Angriff genommen werden. Was werden Sie unternehmen, damit dieser Verfassungsauftrag erfüllt wird und der Bundestag die dafür erforderlichen Grundsätze beschließt?

Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?
Ja, die Staatsleistungen an die Kirchen muss ein Ende haben. Diese Zahlungsverpflichtungen müssen auf Landesebene gesetzlich bendet werden.

4. Sterbehilfe

Für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als
strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die gegen
ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen stets über 60 Prozent
der Bevölkerung aus.
Das Recht, über den eigenen Tod zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die
Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, ist ein Ausfluss des
Selbstbestimmungsrechtes. Wie stehen Sie zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe?

Ihre Anmerkungen:
Ich bin bei dieser Frage sehr unentschlossen und habe hierzu keine abschließende Meinung. Wie angesprochen fordert das Selbstbestimmungsrecht das Recht über den eigenen Tod zu bestimmen. Andererseits könnte eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe dazu führen, dass Menschen diesen Weg gehen, da sie sich als Belastung für Familie und/oder Gesellschaft sehen. Ich halte es aber in jedem Fall für wichtig die Palliativversorgung in Deutschland auszubauen um die Selbstbestimmung schwerkranker Menschen und deren Lebensqualität zu verbessern.


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