In der gestrigen Sitzung des Bezirksausschuss ging es neben dem großen Thema der Erweiterung des Bezirksrathauses unter anderem um 3 Anträge von mir.

Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen

Zuerst kam mein Antrag zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen auf die Tagesordnung. Dieser Antrag wurde zusammen mit einem anderen Teilantrag von mir behandelt, in dem ich die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs forderte.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sah vor, meinen Antrag abzulehnen und von der Veröffentlichung aus kommunal- und datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen.

In der Diskussion musste ich mehrmals klarstellen, dass es keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen eine Veröffentlichung gibt, schließlich steht in meinem Antrag klipp und klar:

Bei der Erstellung und Veröffentlichung ist auf datenschutzrechtliche Vorschriften zu achten und persönliche Daten ggf. zu anonymisieren.

Weitere Argumente der Verwaltung, die hierzu Stellungnahmen des bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz und des Staatsministerium des Inneren eingeholt hat, waren unter anderem:

  • hoher Aufwand beim Bereinigen (schutzwürdiger Daten) von Unterlagen nötig
  • Gefahr von versehentlicher Veröffentlichung
  • langfristige Verminderung der Qualität und des Umfangs von Unterlagen
  • Beeinflussung der Meinungsbildung von Bezirksräten durch öffentliche Diskussion (sic!)
  • automatisierte Erstellung von elektronischen Profilen
  • die Gewährleistung vollständiger und unverfälschter Daten sei nicht gegeben
  • Die Öffentlichkeit könne kein begründetes Interesse an internen Sitzungsunterlagen nachweisen (sic!)

Diese Argumente halte ich allesamt für nicht stichhaltig. Wird bei der Erstellung von Vorlagen von vornherein darauf geachtet, besteht der Mehraufwand in der allermeisten Fällen lediglich im schwärzen von Namen in Anlagen. Einen Qualitätsverlust sehe ich dadurch nicht gegeben. Die Aussage man möchte die Meinungsbildung nicht durch eine öffentliche Diskussion beeinflussen, halte ich milde gesagt für frech. Warum man keine Datenintegrität gewährleisten sollen kann (Prüfsummen?) und welche Profile man ohne personenbezogene Daten erstellen kann, bzw. warum diese dann problematisch seien, konnte mir niemand sagen.

In der Diskussion beteiligten sich alle stimmberechtigten Fraktionen des Ausschusses.

Peter Daniel Forster (Fraktionsvorsitzender der CSU) erklärte, Sitzungsunterlagen seien interne Arbeitsunterlagen und haben nichts in der Öffentlichkeit zu suchen. Seinem Gefühl nach bewege man sich in einem rechtlichen Graubereich und das missfällt ihm. Außerdem stehe jedem Interessenten frei sich über einzelne Tagesordnungspunkte bei ihm zu informieren, schließlich sind seine Kontaktdaten öffentlich.

Christa Naaß (SPD) fasste die Situation zusammen: kommunalrechtlich spricht nichts dagegen, somit stehe es jedem Gremium frei zu entscheiden. Viele Kommunen tun dies bereits und im Sinne der Transparenz ist der Antrag zu befürworten.

Walter Schnell (Freie Wähler) ärgerte vor allem, dass es keine klaren Richtlinien seitens der Staatsregierung gibt. Er sei bei diesem Thema sehr zwiegespalten und befürchtet eine verminderte Qualität der Informationen für Bezirksräte, da stets darauf geachtet werden müsse, dass diese Informationen so auch veröffentlicht werden können. Nachdem er im ersten Redebeitrag noch der Meinung war, man könne sich dem Wandel dennoch nicht verschließen und dem Antrag zustimmen wollte, erklärte er im späteren Diskussionsverlauf, dass seine Befürchtungen nun doch die Oberhand gewonnen haben und er dagegen stimmen wird.

Klaus Hiemeyer (Grüne) vertrat die Meinung, solange nichts klar dagegen spricht, sollte man es tun und wollte eine realistische Einschätzung wie viel an den aktuellen Unterlagen tatsächlich angepasst werden müssten und welcher Aufwand dahinter steht (eine belastbare Aussage gab es dazu nicht).

Wolfgang Hofmann (FDP) erklärte, dass die Fraktion der freien Ökologen (FDP, ÖDP, Karin Knorr) sich in diesem Thema uneinig sein. Er selbst sieht keine Notwendigkeit und wird dagegen stimmen.

Letztendlich führte dies zu einer Ablehnung meines Antrags mit 3 Gegenstimmen der SPD und den Grünen.

Veröffentlichung von Niederschriften

Mein nächster Antrag sah vor Niederschriften öffentlicher Sitzungen zu veröffentlichen, schließlich sind diese Sitzungen ohnehin öffentlich und eine Einsicht steht allen Bezirksbürgern lt. bay. Bezirksordnung (Art. 45) frei. Nicht zuletzt im Sinne der Barrierefreiheit könnte so eine Beteiligung an der Bezirkspolitik vereinfacht werden, kaum jemand schafft es Vormittags an Werktagen zu Sitzungen.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung missfiel mir auch hier. Zwar sah diese eine Veröffentlichung vor, jedoch nicht in vollem Umfang. Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll sich bei der Veröffentlichung auf den gesetzlichen Mindestinhalt beschränkt werden, also Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Bezirkstagsmitglieder und die der abwesenden Bezirkstagsmitglieder unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, behandelte Gegenstände, Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis. Nicht aber ein nachvollziehbarer Diskussionsverlauf.

Dies führte zu Verwirrungen. Soll es zukünftig 2 Protokolle geben oder gibt es nur noch eine abgespeckte Version? Beides sei nicht tragbar merkten Mitglieder der CSU Fraktion an (Dem stimme ich zu). Tatsächlich habe ich eine solche Diskussion bei diesem Antrag nicht erwartet. Verstöße gegen den Datenschutz können nur dann protokolliert werden, wenn diese auch in öffentlicher Sitzung begangen wurden. Man muss also schon bei der Sitzung selbst ansetzten und sollte aus Versehen tatsächlich mal etwas schutzwürdiges angesprochen werden, so muss dies ja nicht in der Niederschrift erscheinen. Theoretisch könnte jeder die Sitzungen besuchen, selbst Wort-Protokolle führen und anschließend veröffentlichen. Eine Verschließung gegen meinen Antrag macht daher keinen Sinn und hält Hürden aufrecht, poltitische Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Auch dieser Antrag wurde mit 3 Gegenstimmen von SPD und Grünen abgelehnt.

Einführung verschlüsselter E-Mail Kommunikation

In einem weiteren Antrag, der mich über OpenAntrag erreicht hat, forderte ich den Einsatz von PGP zur verschlüsselten Kommunikation in der Verwaltung des Bezirks. Um ehrlich zu sein kam es, wie ich es vermutet hatte. Das IT-Referat argumentierte, dass für den Austausch zwischen Behörden bereits die BayerPKI-Mail eingesetzt wird und für die Kommunikation mit Bürgern die DE-Mail genutzt wird.

Dass die DE-Mail weder geeignet noch sicher ist, habe ich bereits in meinem Antragstext formuliert. Ich verweise hier auch gerne auf den CCC der sich diesem Thema ausgiebig gewidmet hat. Dennoch gab es keinerlei Diskussion und mein Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Gerade in Zeiten der größten Überwachungsaffäre weltweit finde ich dies im höchsten Maße bedenklich.

Showdown im Bezirkstag

Die Anträge kommen nun zur endgültigen Beschlussfassung in den Bezirkstag, dieser tagt am 24.07.2014. Ich werde nun auf die Fraktionen im einzelnen zugehen und versuchen Mehrheiten bzw. Kompromisse zu finden.


5 Kommentare

Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen | Daniel Gruber · 11. Juli 2014 um 11:09

[…] 10.07.2014: Der Antrag wurde im Bezirksausschuss abgelehnt, sieh auch: Bezirksausschuss gegen Transparenz und sichere Kommunikation […]

Einführung verschlüsselter E-Mail Kommunikation | Daniel Gruber · 11. Juli 2014 um 11:11

[…] 10.07.2014: Der Antrag wurde im Bezirksausschuss abgelehnt, sieh auch: Bezirksausschuss gegen Transparenz und sichere Kommunikation […]

Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen | Daniel Gruber · 11. Juli 2014 um 11:11

[…] 10.07.2014: Der Antrag wurde im Bezirksausschuss abgelehnt, siehe auch: Bezirksausschuss gegen Transparenz und sichere Kommunikation […]

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