Vielerorts stehen seit dem Wochenende die ersten Plakate zu den kommenden Wahlen im September. Für diese Plakatierung bedarf es in den allermeisten Fällen eine Sondernutzungsgenehmigung der zuständigen Stadt oder Gemeinde. In Weißenburg sind die Auflagen für die Plakatierung klar geregelt. Jede Partei darf seit dem 05.08.2013 maximal 10 Plakate im Bereich der Kernstadt für die Land- und Bezirkstagswahl aufstellen. An Verkehrszeichen und Ampelanlagen dürfen aus Sicherheitsgründen natürlich keine Plakate angebracht werden, an Straßenlampen nur im unteren Bereich. So weit die Theorie.

Am Samstag musste ich in Weißenburg jedoch feststellen, dass einige Parteien bereits plakatiert haben, also mindestens 2 Tage zu früh. Außerdem wurden teilweise weit mehr als 10 Plakate aufgestellt und sich auch nicht an die Regelung „im unteren Bereich der Straßenlampen“ gehalten, also die Plakate aufgehängt. Wenn es schon Regeln gibt, sollten dieses auch für alle gelten. Insbesondere sollten Parteien die im Stadtrat vertreten sind – es also besser wissen – sich daran halten.

Nachdem ich bereits im Vorfeld mit Vertretern anderer Parteien über die Plakatierung gesprochen habe, wurde ich recht verwundert angesehen, als ich von Genehmigungen und Auflagen sprach. „Es sind doch Wahlen. Wir plakatieren einfach“. Da wundert mich gar nichts mehr. Ob ein solches Verhalten Konsequenzen hat, kann nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde beantworten. Falls nicht gilt es auch hier: Der Ehrliche ist der Dumme und die Etablierten halten sich nicht an die selbst gemachten Regeln.

 Update 08.08.2013 16:01 Uhr

Die Straßenverkehrsbehörde lädt nun alle Parteien am kommenden Dienstag zum Verständigungsgespräch ein.

Update 10.08.2013

Wolfgang Hauber, Vorsitzender und Kandidat der Freien Wähler antwortete auf meinen Leserbrief. Er meint es gibt keine Regelung und zitiert unter anderem eine Bekanntmachung des Staatsministerium des Inneren. Diese Bekanntmachung kenne ich auch, es handelt sich hierbei jedoch nur um eine Empfehlung. Die Sache ist ganz einfach: Entweder die Straßenverkehrsbehörde hat uns gegenüber falsche Angaben gemacht oder Herr Hauber liegt falsch. Bin ja schon sehr auf kommenden Dienstag gespannt…

Update 13.08.2013 16:03 Uhr

Ich komme gerade vom Verständigungsgespräch in Weißenburg. Ganz offensichtlich ist es so, dass die uns genannten Auflagen vom zuständigen Sachbearbeiter wohl gut gemeint waren, jedoch nicht gut gemacht wie OB Schröppel erklärte. Rechtlich gesehen wurden Wolfgang Haubers Argumente jedoch entkräftet. Zumindest eine Anzeigepflicht besteht und eine Limitierung ist prinzipiell auch zulässig. Alle anwesenden Piraten haben sich darauf geeinigt, dass zumindest der Marktplatz und die Rosensraße frei von Plakaten bleiben sollen.

Fazit: Wir dürfen in Weißenburg so viel aufhängen wie wir wollen. Die Sache lief sehr unglücklich, da teils recht unterschiedliche Angaben seitens der Verwaltung gemacht wurden. Es herrschte Konsens, dass der Stadtrat nach den Komunalwahlen die Plakatierung in der entsprechenden Satzung genauer klären soll.

Kategorien: Allgemein

3 Kommentare

AndreR · 6. August 2013 um 22:22

Ich bin der Meinung, dass man die Regeln oft gar nicht einhalten kann, da sie unrealistisch sind. Beipsielweise haben wir drei Orte, in denen jeweils nur ein Plakat gehängt werden dürfte. Die Hohlkammerplakate halten jedoch nicht ohne „Wiederlager“. Wieder andere Gemeinden verlangen explizit, dass nicht an Laternen gehängt werden darf (wo denn sonst), und wieder andere fordern explizit dazu auf, ausschließlich an Verkehrsschildern zu plakatieren (kein Tippfehler). Oft haben wir auch den Fall, dass eine Plakatierung erst ab Montag erlaubt ist. Als Ehrenamtler ist dies allerdings nicht möglich und eine ganze Woche verschenken wollen wir nicht.

Ich sage klar: Sofern das nicht Überhand nimmt, sollten Regelabweichungen erlaubt sein. Wenn jedoch schon Wochen vorher aufgehängt wird und die Untergliederung die Ordungsstrafe billigend in Kauf nimmt, um ein oder zwei Wochen früher als die anderen dran zu sein, dann muss eingeschritten werden.

    Daniel Gruber · 7. August 2013 um 20:54

    Hallo,

    ich gebe dir Recht, dass die Einhaltung oft nicht einfach ist. Die Konsequenz muss aber sein, dass die Verordnung auf kommunaler Ebene angepasst werden und nicht, dass sich einzelne das Recht herausnehmen sich nicht daran halten zu müssen.

    Bei einer Limitierung ist nach Rücksprache mit vielen Gemeinden immer von Standorten die Rede nicht von Plakaten. Und eine Beschränkung finde ich absolut sinnvoll, solange sie auch eingehalten wird. Wir haben knapp 15 zugelassene Parteien zur kommenden Wahl, wie soll sonst noch jeder einen Platz finden?

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